Lehrer & Eltern
Schulpflegschaft

Schulpflegschaft

Die Elternvertretung in der Schulpflegschaft Die Elternvertreter der Schule finden sich in der Schulpflegschaft zusammen und versuchen gemeinsam mit dem Kollegium die Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Meilenstein im Leben unserer Kinder optimal zu gestalten. Nur durch die finanzielle Unterstützung der Eltern, u.a. beim Schulfest, und durch die Zuschüsse des Fördervereines war es möglich, dringend benötigte Lernmittel anzuschaffen. Die Renovierung der Klassenräume wurde nur durch das Zusammenwirken von Kollegium - Eltern - Förderverein ermöglicht. Unsere Schule darf hier auf eine sehr engagierte Elternschaft zurückgreifen, die neben Fachkompetenz auch viel Zeit und Geld in das Umfeld Grundschule investiert. Aufbau der Gesetzlichen Elternmitwirkung in der Schule

So funktioniert die Mitarbeit der Eltern Klassenpflegschaft:
Die Klassenpflegschaft wählt einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Vertreter.
Schulpflegschaft:
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Die stellvertretenden Vorsitzenden können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Schulkonferenz:
Mitglieder der Schulkonferenz sind gewählte Vertreter/innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und ab dem 7. Schuljahr auch der Schülerinnen und Schüler.

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