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Veränderte Bedingungen der NOTBETREUUNG (Stand 25.04.2020)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierten vom 24.04.2020
§ 3 Besondere Betreuungsbedarfe

Anrecht haben:

  1. Berufstätige, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten (s.Tätigkeitsbereiche: Notbetreuung ab 23.04.2020), die dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
  2. Alleinerziehende, die berufstätig sind oder sich in der Ausbildung befinden und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Voraussetzungen der Teilnahme sind:

  1. Nachweis des Arbeitgebers einschl. der Angaben von Arbeitszeiten
  2. Elternerklärung, dass eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.
  3. Das Kind ist gesund.

Zu welchen Zeiten?

  • Montag bis Freitag von 8-16 Uhr
  • Es findet keine Betreuung mehr an Wochenenden und Feiertagen statt!

Organisation:

Alles Wissenswerte finden Sie hier: Unsere Regeln in der Notbetreuung
Zur Anmeldung erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 0176 /12 00 12 52

Und nun noch ein Hinweis zum Schluss:

Alle Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, sind bei uns herzlich willkommen und werden sich dort wohlfühlen. Ebenso wollen alle Personen unserer Schule ihren Beitrag leisten, damit Menschen, die gerade dringend benötigt werden, auch weiterhin ihrem Beruf nachgehen können. Bedenken Sie aber auch, dass es sich um eine NOTbetreuung handelt. Um eine Übertragung durch Corona zu verhindern, sollten Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause betreut werden.

Ich bedanke mich im Namen des ganzen Martin-von-Tours-Teams für Ihren Einsatz und wünsche weiterhin Gesundheit und Frohsinn.

N.Knappertsbusch
(Schulleiterin)