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Eltern

Elternmitwirkung – ohne Eltern läuft gar nichts!

Sie als Eltern haben die Möglichkeit, über verschiedene Gremien in der Schule aktiv mitzuarbeiten und ehrenamtlich mitzuwirken.

Klassenpflegschaft:
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen zu Beginn jedes Schuljahres den Vorsitz und den Stellvertreter/in der Klassenpflegschaft.
Diese berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaften ein und legen die Tagesordnung in Absprache mit der Klassenlehrerin fest. Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Schulpflegschaft:
Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften einer Schule finden sich in der Schulpflegschaft zusammen und vertreten dort die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung. Die Schulpflegschaft tagt in der Regel einmal im Jahr.
Hier kann über unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern diskutiert und abgestimmt werden. Außerdem werden vorab Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, besprochen und beraten.
Unsere momentane Schulpflegschaftsvorsitzende ist Frau Trajkovic, ihre Vertreterin Frau Judel.

Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören die Schulleitung, Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz) und Elternvertreter/innen an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten. Des Weiteren kann sie Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.

Hier können Sie sich eine Broschüre für weitere Informationen über die Elternmitwirkung an Schulen bestellen.

Beurlaubungen und Krankmeldungen

Müssen Sie Ihr Kind krankheitsbedingt für einen Schultag entschuldigen, so können Sie uns morgens, vorzugsweise per Schoolfox, bis 8.00 Uhr informieren. Außerdem erreichen Sie die Schule telefonisch über unser Sekretariat oder Sie haben die Möglichkeit eine kurze Mail unter Angabe des Namens Ihres Kindes und dessen Klasse zu schicken. Dazu klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund für einen oder zwei Tage beurlauben lassen wollen, wenden Sie sich zwecks Genehmigung bitte frühzeitig und schriftlich an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Sollten Sie eine Beurlaubung für mehr als zwei Tage (ab 3 Tagen), oder vor oder nach den Schulferien beantragen wollen, so reichen Sie bitte ebenfalls frühzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) mit unten angeführtem Antrag die Beurlaubung bei der Schulleitung ein.

Das benötigte Formular zur Beantragung finden sie hier.